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Asyl in Österreich
Österreich hat sich völkerrechtlich dazu verpflichtet, Menschen die in ihrer Heimat aus politischen oder religiösen Gründen verfolgt werden, Asyl zu gewähren. Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention GFK, die 1951 unterzeichnet wurde, wird jene Person als Flüchtling anerkannt,
„die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Gesinnung sich außerhalb seines Heimatlandes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, sich des Schutzes dieses Landes zu bedienen; oder wer staatenlos ist, sich infolge obiger Umstände außerhalb des Landes seines gewöhnlichen Aufenthaltes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, in dieses Land zurückzukehren.“
Aus dieser Definition ergeben sich fünf Gruppen mit denen Asylanträge kategorisiert werden können:
- Verfolgung aufgrund der Ethnizität
- Verfolgung aufgrund der Religion
- Verfolgung aufgrund der Nationalität
- Verfolgung aufgrund Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe
- Verfolgung wegen der politischen Überzeugung
Asyl-Migration
Die Gründe warum Menschen ihr Heimatland verlassen mussten, können also höchst vielfältig und unterschiedlich sein. Folgt man der Definition der GFK, dann sind AsylwerberInnen Menschen, die in Ihrer Heimat verfolgt und bedroht wurden und keine MigrantInnen im klassischen Sinn. In aktuellen medialen Diskussionen und in der Bevölkerung wird die Trennlinie zwischen Migration und Asyl zumeist nicht so scharf gezogen, was immer zu Lasten der AsylwerberInnen geht. Der Unterschied definiert sich wie folgt:
Migration „ist jede Ortsveränderung von Personen, der Wechsel der Gruppenzugehörigkeit und der auf Dauer angelegte Wechsel in eine andere Gesellschaft oder eine andere Region von einzelnen oder mehreren Menschen. 1 Es handelt sich um einen Wechsel des räumlichen und sozialen Bezugssystems verbunden mit Langfristigkeit und Dauerhaftigkeit. Werden dabei internationale Grenzen überschritten, erfolgt auch ein Wechsel des rechtlichen, institutionellen und politischen Bezugssystems.“ 2
1 Annette Treibel, Migration in modernen Gesellschaften, Weinheim 2003, S. 21.
2 Bernhard Perchinig, Migration, Migrationstheorie, Migrationspolitik in Europa, S. 6 ff.
| Asyl | Migration |
| Flucht | Wanderung |
| Wechsel des Wohnortes aufgrund einer Gefahr für Leib und Leben | Freiwilliger, dauerhafter Wechsel des Wohnortes im politischern Raum |
| Verfolgt im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention | Meist wirtschaftliche Motive und Hintergründe |
| Müssen | Wollen |
Tatsache ist aber auch, dass es in Realität noch viele andere Fluchtgründe gibt, die von der GFK nicht erfasst werden und die aber ebenso eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. Flüchtlinge aufgrund von Umweltkatastrophen und Armut (Umwelt- und Wirtschaftsflüchtlinge) finden im Flüchtlingsbegriff der GFK keine Berücksichtigung !
Asylverfahren
Das Asylverfahren beginnt im Allgemeinen damit, wenn der Asylwerber österreichischen Boden betritt und bei der Polizei oder direkt in den Erstaufnahmezentren um Asyl bittet. Erstaufnahmezentren gibt es in Traiskirchen (NÖ), Thalham (OÖ), Reichenau an der Rax(NÖ), Bad Kreuzen und beim Flughafen Wien Schwechat.
Nach der Einbringung des Asylantrages werden die AsylwerberInnen in den Erstaufnahmezentren von Ärzten und Psychologen medizinisch untersucht, erst dann erfolgt die Befragung nach den Fluchtgründen und nach dem Fluchtweg durch die Polizei mittels Dolmetscher. Am Beginn der Befragung steht immer die Abklärung, ob der Asylwerber nicht schon in einem anderen EU-Staat um Asyl angesucht hat. Ist dies der Fall, dann ist dieser Staat verpflichtet, die Person zurückzunehmen („Dublin – Abkommen“ = Dublin II – Verordnung).
Nach der polizeilichen Erstbefragung erfolgt das 1. Interview, dessen Ergebnisse in weiterer Folge darüber entscheiden, ob der Asylwerber in Österreich bleiben darf. Kommt es aufgrund des 1. Interviews noch zu keiner Entscheidung ob der Aufenthalt in Österreich gerechtfertigt ist, wird zumeist ein 2. Interview durchgeführt. Die Klärung dieser Frage sollte im Allgemeinen nicht länger als 20 Tage dauern, kann sich aber auch länger als einen Monat hinziehen. In dieser Zeit dürfen AsylwerberInnen den Bezirk in dem sich das Aufnahmezentrum befindet, nicht verlassen. Zu Beginn haben sich die AsylwerberInnen jedoch für bestimmte Verfahrens- und Ermittlungsschritte der Behörde in der Erstaufnahmestelle für einen Zeitraum von längstens 120 Stunden durchgehend zur Verfügung zu halten.
Ablauf des Asylverfahrens
Ist Österreich für die AsylwerberInnen zuständig, dann kommen diese ab Stellung des Asylantrages in die sogenannte Grundversorgung, die gewährt wird, solange das Verfahren läuft . Viele Fälle sind in wenigen Monaten erledigt, manche Verfahren können sich aber auch über Jahre hinziehen. In der Grundversorgung bekommen die AsylwerberInnen in den einzelnen Einrichtungen, von denen es rund 600 in Österreich gibt, zu essen, Gewand und ein Taschengeld. In manchen Flüchtlingsunterkünften müssen sich die AsylwerberInnen auch selbst mit Essen versorgen und bekommen dafür Geld zum Einkaufen. AsylwerberInnen sind auch krankenversichert, die Kinder müssen zur Schule gehen.
Instanzen
Das Asylverfahren wird im Prinzip über zwei Instanzen abgewickelt. Der Erstentscheid erfolgt im Bundesasylamt oder im Erstaufnahmezentrum. Erhält der/die AsylwerberIn einen negativen Bescheid kann er/sie beim Asylgerichtshof Beschwerde erheben. Der Asylgerichtshof kann in zweiter Instanz den Erstentscheid bestätigen, für eine inhaltliche Neuentscheidung sorgen oder den Fall an die 1. Instanz zurückgeben.
Auf dem außerordentlichen Rechtsweg ist es möglich, den VfGH anzurufen. Dieser ist jedoch grundsätzlich nur zuständig, wenn es sich um die Verletzung von Grundrechten des Beschwerdeführers oder um die Anwendung einer gesetzwidrigen Norm handelt.
Aufenthaltstitel
Aus dem Asylverfahren ergeben sich drei Aufenthaltstitel (Statusarten) die vergeben werden:
- Asylwerber: Sind jene Flüchtlinge, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist
- Asylberechtigte, Konventionsflüchtlinge oder anerkannte Flüchtlinge: anerkannt im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (Begriffe werden synonym verwendet)
- Subsidiär Schutzberechtigte: eine befristete Aufenthaltsmöglichkeit für Personen, die nicht als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention anerkannt werden
Dementsprechend kann ein Asylverfahren zu nicht mehr als vier möglichen Ergebnissen führen:
- Dublin-Treffer
- Subsidiärer Schutz
- Asyl
- Kein Asyl
Subsidiär Schutzberechtigte:
Laut § 8 AsylG ist dieser Status „einem Fremden zuzuerkennen, der in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, wenn dieser in Bezug auf die Zuerkennung des Status des Asylberechtigten abgewiesen wird oder dem der Status des Asylberechtigten aberkannt worden ist, wenn eine Abschiebung in seinen Herkunftsstaat eine reale Gefahr einer Verletzung von Art. 2 EMRK, Art. 3 EMRK oder der Protokolle Nr. 6 oder Nr. 13 zur Konvention bedeuten würde oder für ihn als Zivilperson eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes mit sich bringen würde.“
Zahlen
- Starke Schwankungen der Anzahl der eingebrachten Asylanträge in Österreich. Ursachen: wandelnde Situation der Herkunftsländer sowie Veränderungen im österreichischen Fremdenrecht
- Höhepunkt 2002 mit 39.354 Asylanträgen, seither sinkende Zahlen
- 2012 wurden 17.413 Asylanträge eingebracht, das sind um 20,79% mehr als im Jahr davor (14.416)
- Von den 17.413 eingebrachten Anträgen im Jahr 2012 stammen 12.846 von Männern und 4.567 von Frauen
- Antragsstärkste Nationen 2012 waren Afghanistan mit 4.005 Anträgen und die Russische Föderation mit 3.091 Anträgen, gefolgt von Pakistan (1.832), Syrien (915) und Iran (761).
- 1.781 Asylanträge gab es 2012 von unbegleiteten Minderjährigen (bei 207 wurde die Volljährigkeit festgestellt), 84 Flüchtlinge waren unter 14 Jahre alt
Zur Asylstatistik des Bundesinnenministeriums
Schicksale
Farid ist Afghane. Er lebt mit seinen Brüdern und seinem Großvater in einem kleinen Haus in den Bergen. Er ist der Jüngste. Eines Tages geschieht ein Unglück. Der Großvater überfährt mit seinem alten Lastwagen das jüngste Kind der Nachbarn. Hinzu kommt, dass die beiden Familien seit Jahren in Streit leben. Bisher ist es allerdings noch zu keiner Eskalation gekommen. Nun gibt es einen Toten. Die Nachbarn werfen dem Großvater vor, dass er ihr Kind mit Absicht „übersehen“ hätte, weil es zuvor Äpfel von seinem Feld gestohlen hatte. Die Geschwister des toten Kindes schwören Blutrache. Auch das älteste Kind der verfeindeten Familie soll nun sterben – Farid. In einer Nacht und Nebel Aktion verkauft der Großvater den alten Wagen und schickt Farid mit dem Erlös zu einem Bekannten, der ihm den Kontakt zu einem Schlepper knüpft.
Omie F. ist 16 Jahre alt. Er lebt in Nigeria. Er ist das jüngste von insgesamt 8 Kindern. Seine Mutter ist schon lange tot. Er kann sich gar nicht mehr an sie erinnern. Sein Vater hat keine fixe Anstellung und schlägt sich deshalb mit Gelegenheitsjobs irgendwie durch. Auch Omie muss arbeiten. Einen Teil des Geldes muss auch er an seine Familie abgeben, damit diese überleben kann. Meist darf er auf der Farm eines in der Gegend sehr bekannten Großgrundbesitzers arbeiten. Eines Tages vergisst der Junge das Tor zum Stall abzuschließen. Über Nacht gehen dadurch zwei Rinder verloren. Der Großgrundbesitzer ist äußerst verärgert und jagt Omie von der Farm.
Doch damit nicht genug. Der einflussreiche Farmer sorgt dafür, dass niemand in der Umgebung Omie mehr einen Job gibt. Nach verzweifelter Suche nach Arbeit gibt der Junge auf und beschließt in die Stadt zu ziehen. Er trifft diese Entscheidung nur schweren Herzens, weil dies bedeutet, dass er seine Familie nur selten wiedersehen wird. Doch auch in der Stadt hat er kein Glück. Niemand will bzw. kann ihm Arbeit geben. Über Freunde lernt er einen Mann kennen. Dieser verspricht ihm zu helfen. Er sagt ihm, dass er ihn nach Europa bringen kann. Europa, so glaubt Omie, ist ein gelobtes Land. Jeder hat hier Geld. Niemand muss sich dort Sorgen machen wie er über die Runden kommt. Omie nimmt das Angebot dankend an.
(Namen geändert)
Links
Allgemeine Informationen, Rechtsgrundlagen, Behörden, Statistiken, Betreuung
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Asylwesen/
http://www.unhcr.at/recht/i4-asyl-in-oesterreich/
http://umf.asyl.at
http://www.asyl.at
